Die 10 wichtigsten Fragen rund um die Unternehmensgründung

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Ich habe für Euch nachgefragt: Bei Claudia von Starkklar.com

(Antworten beziehen sich auf das österreichische Steuerrecht.)

„Ich bin Claudia und ich liebe Zahlen. Zahlen begleiten mich schon mein ganzes Leben und da es mir in der Schule schon so viel Spaß machte, entschied ich mich, Buchhalterin und später Bilanzbuchhalterin zu werden.“ – So beschreibt Claudia sich selbst und beweist eindrucksvoll, dass sie den richtigen Weg eingeschlagen hat!

Ich habe ihr die 10 wichtigsten Fragen rund um die Unternehmensgründung gestellt:

Brauche ich einen Gewerbeschein?

Es gibt Branchen, für die man einen Gewerbeschein benötigt. Da gibt es das reglementierte Gewerbe, für das man einen Befähigungsnachweis braucht, um das  Gewerbe anmelden zu können. Und dann gibt es das freie Gewerbe, das keinen Nachweis einer Befähigung verlangt aber eine Gewerbeanmeldung.

Keine Gewerbeanmeldung benötigen Freie Berufe (zB. Ärzte oder Rechtsanwälte). Diese Berufsgruppen sind in einer eigenen Kammer vertreten (nicht in der Wirtschaftskammer).

Und die Neuen Selbstständigen benötigen auch keine Gewerbeanmeldung aber ebenso wie alle anderen Branchen eine Meldung beim Finanzamt (dazu zählen zB Autoren).

Welche Unternehmensform soll ich wählen?

Wenn du als Einzelperson dein Unternehmen gründen möchtest, dann ist ein Einzelunternehmen empfehlenswert. Hier musst du keinen Vertrag abschließen und auch keine Stammeinlage tätigen und eine Gründung ist sehr unkompliziert.

Wie teile ich dem Finanzamt mit, dass ich mich selbstständig machen möchte?

Innerhalb eines Monats ab Beginn deiner Tätigkeit teilst du dem Finanzamt mit, dass du dein Unternehmen gegründet hast. Dies geschieht mittels eines Fragebogens, indem du den Beginn deiner Tätigkeit, die Art deiner Tätigkeit, geschätzten Umsatz und Gewinn und noch einige andere Punkte angibst. Generell ist dein Wohnsitzfinanzamt dafür zuständig. Falls du die letzten Jahre schon Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben hast, besitzt du bereits eine Steuernummer, diese kann für dein Unternehmen weiterverwendet werden.

Ich bin noch angestellt und möchte nebenbei starten. Was muss ich beachten?

Falls dir noch der Mut fehlt, alles hinter dir zu lassen und als Unternehmerin durchzustarten, kannst du auch langsam beginnen, indem du dich noch neben deiner nichtselbständigen Tätigkeit selbstständig machst (vorausgesetzt, dein Arbeitgeber ist damit einverstanden). Hast du hier Einkünfte/Gewinn in Höhe von höchstens EUR 730,00 im Jahr, dann ist dieser Gewinn steuerfrei und du musst keine Angaben darüber in deiner Steuererklärung machen. Ansonsten bedenke bitte, dass dein Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis bereits durch die Lohnsteuer versteuert wurde, dein Gewinn aber noch nicht. Dieser wird mit deinem aktuellen Einkommensteuertarif versteuert, behalte das immer im Hinterkopf und lege dir schon während des Jahres einen kleinen Polster zur Seite.

Brauche ich einen Steuerberater?

Am Beginn deiner Tätigkeit kannst du sicher noch einiges selbst erledigen. Aber die Aufgaben in deinem Unternehmen werden mehr und die Zeit knapper und da ist es hilfreich, einen kompetenten Steuerexperten an deiner Seite zu haben, der dich für deine Zahlen sensibilisiert und dir mit Tipps und Tricks zur Seite steht. Und auch dein Jahr mit dir erfolgreich abschließt und deine Steuererklärungen erstellt.

Muss ich mich bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft versichern?

Der Beginn deiner Tätigkeit muss auf jeden Fall der Sozialversicherungsanstalt mitgeteilt werden, dies geschieht mittels Fragebogen. Bist du am Anfang Kleinstunternehmerin lt. SVA (d.h. dein Umsatz ist unter EUR 30.000,00 im Jahr und deine Einkünfte unter EUR 5.108,40 (Achtung! Grenze 2017), dann zahlst du nur Unfallversicherung – das sind EUR 111,96/Jahr für 2017. Von der Kranken- und Pensionsversicherung kannst du dich befreien lassen. Überschreitest du eine dieser beiden Grenzen, dann zahlst du automatisch auch Kranken- und Pensionsversicherung. Achtung! Teile der SVA unbedingt das Überschreiten der Grenzen rechtzeitig mit – VOR Abgabe deines Einkommensteuerbescheides am besten. Hast du nebenbei noch ein Angestelltenverhältnis, dann kannst du die Beiträge anrechnen lassen.

Bin ich pensionsversichert?

Pensionsversicherungsbeiträge zahlst du, wenn dein Umsatz mind. EUR 30.000,00 im Jahr beträgt oder deine Einkünfte EUR 5.108,40 (für 2017) übersteigen.

Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Wenn dein Umsatz höchstens EUR 30.000,00 netto im Jahr beträgt, dann bist du automatisch Kleinunternehmerin und stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung. Deine Kunden haben auch keinen Vorsteuerabzug. Sind deine Kunden hauptsächlich Unternehmer und du möchtest, dass sie einen Vorsteuerabzug haben, dann kannst du mittels eines sog. Regelbesteuerungsantrages zur Umsatzsteuer optieren und weist ab der ersten Rechnung die Umsatzsteuer aus. Eine Planung deines zukünftigen Umsatzes am Ende des Jahres für das nächste Jahr ist daher sehr wichtig, um dem Finanzamt eventuelle Änderungen betreffend Kleinunternehmerregelung rechtzeitig mitzuteilen.

Wie muss ich die Belege sammeln?

Eine sortierte Buchhaltung ist ein wichtiger Bestandteil deines erfolgreichen Unternehmens. Meide den sog. Schuhkarton und lege deine Belege immer zeitnah in einem Ordner ab. Am Anfang deiner Tätigkeit wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. D.h., du sammelst deine Barbelege und deine Bankbelege in einem Ordner und trennst sie mittels Einlageblatt. Zu deinen Bankauszügen legst du entsprechend Zahlungseingängen und -ausgängen die Rechnungen. Durch das regelmäßige Ablegen behältst du den Überblick über deine Zahlungseingänge und dein Buchhalter hat auch eine Freude daran! Somit ersparst du dir Kosten und den Zeitdruck vor fälligen Terminen.

Welche Belege kann ich in die Buchhaltung nehmen?

Ausgaben gibt es unzählige, die du haben kannst. Z.B. Büromaterial, Portokosten, Fachliteratur, die du für eine Tätigkeit benötigst, Ausbildungskosten, Internet- und Telefonkosten (hier sollte immer ein Privatanteil berücksichtigt werden!), Kilometergelder, wenn du zu Kunden fährst, Arbeitsmaterialien, Miete für Büro oder Arbeitszimmer, etc. Im Zweifelsfall immer die Rechnungen sammeln und deinen Steuerexperten oder Buchhalter fragen, ob du die Ausgabe absetzen kannst.

 

Weitere Fragen? Dann schau mal auf starkklar.com

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One thought on “Die 10 wichtigsten Fragen rund um die Unternehmensgründung

  1. Danke für all diese Informationen und Tipps zur Unternehmensgründung. Gut zu wissen, dass ich am Anfang auch vieles aus dem Bereich Steuern selbst erledigen kann. Allerdings werde ich mich für die Erstellung meiner Steuererklärung an eine Steuerberatungskanzlei wenden, die mir mit Tipps und Tricks zur Seite steht.

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